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Dr. Richard Brunner

 

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Herzlich Willkommen im Internet auf der Website von Rechtsanwalt Dr. Richard Brunner!

 

Musikanwalt Dr. Brunner bietet Ihnen persönlich oder Ihrem Unternehmen als spezialisierter Anwalt und Kooperationspartner der Kanzlei Dennemeyer & Associates kompetente branchenspezifische Rechtsberatung und Vertretung in Rechtstreitigkeiten in den Bereichen Urheberrecht, Verlagsrecht, Musikrecht, Medienrecht, gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Internetrecht. Sein serviceorientierter Ansatz sowie ein gut gepflegtes Netzwerk ermöglichen eine fundierte Beratung und Vertretung bundesweit und in Europa. In spezifischen Belangen, insbesondere dem internationalen Markenrecht, ist durch strategische Partnerschaften sogar eine nahezu weltweite Betreuung möglich.

 

Beratungsschwerpunkte im Überblick:

 
Urheber- und Medienrecht: Urheberrechtsgesetz, Musikrecht, Fotorecht, Verlagsrecht, Softwarerecht, GEMA, GVL, Public Relations
Markenrecht: Markenanmeldung, Markenrecherche, Markenüberwachung, Markenverteidigung
Wettbewerbsrecht: Werberecht, unlauterer Wettbewerb, Abmahnung, einstweilige Verfügung
Gewerblicher Rechtsschutz: Titelschutz, Designrecht, Multimediarecht, Werbung, Geschmacksmuster
Internetrecht: Domainrecht, Abmahnung, Onlinerecht, E-Commerce, Telemediendienste


Anwalt Dr. Richard Brunner hat einen klar definierten Fokus auf das sog. Musikrecht. Dieses Betätigungsfeld stellt kein abgrenzbares Rechtsgebiet - wie etwa das Urheberrecht - dar, sondern es bezeichnet vielmehr ein Konglomerat unterschiedlichster Rechtsmaterien, auf die der beratende Anwalt im Musikbusiness zurückgreifen muss.

Die zentralen Fragen, zum Beispiel bei Verhandlung und Abschluss von Bandübernahme-, Künstler- oder Verlagsverträgen, kreisen allerdings immer um einen festen Kern von Rechtsgebieten. Dazu gehören das Urheber- und Verlagsrecht, das Leistungsschutzrecht, das Persönlichkeitsrecht, gewerbliche Schutzrechte, insbesondere das Markenrecht, Titelschutzrechte oder das Wettbewerbsrecht und das sog. Internetrecht in all seinen Ausprägungen, einschließlich der Fragen rund um die mobile Nutzung von Musik. Dort liegen die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Richard Brunner. Daneben sind wirtschaftliche Aspekte in der Beratungspraxis von essentieller Bedeutung, da sich insbesondere das Urheberrecht immer mehr zu einem wirtschaftsorientierten Schutzrecht entwickelt.

Anwalt Dr. Richard Brunner berät Musiker, Produzenten, Labels und Musikverlage bei Plagiatsfällen, beim Abschluss von Plattenverträgen, bezüglich GEMA, GVL, Sampling und rechtlichen Problemen mit Vertragspartnern. Er zeigt rechtliche Strategien auf und führt für Sie Verhandlungen, oder entwirft für Sie einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittenen Bandübernahmevertrag, Künstlervertrag, Produzentenvertrag, Managementvertrag, Engagementvertrag, Bandvertrag oder sonstige Verträge. Die Tätigkeiten beschränken sich dabei nicht auf den außergerichtlichen Bereich, sondern er übernimmt - wann immer es im wohlverstandenen Interesse seiner Mandanten erforderlich ist - selbstverständlich auch die Vertretung in Gerichtsprozessen, etwa in Klageverfahren oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

Rechtsanwalt Dr. Brunner ist darüber hinaus ein gefragter Autor und steht für die Leitung von Seminaren zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Dr. Richard Brunner ist seit dem Jahr 2001 insbesondere in der Beratung von Künstlern, Plattenfirmen, Musikverlagen, Werbeagenturen und Verwertungsgesellschaften tätig. Zuvor studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und der Université Jean Moulin in Lyon/Frankreich und promovierte mit dem Thema "Urheber- und leistungsschutzrechtliche Probleme der Musikdistribution im Internet - unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG in deutsches Recht".

Weiterhin ist er selbst als Musiker, Komponist und Produzent aktiv, was zu Konzerten im In- und Ausland führte, sowie zu einer CD-Veröffentlichung. Nicht nur mit den rechtlichen Fragen rund um Klingeltöne, sondern auch mit der musikalischen Produktion derselben hat er Erfahrung.

Das Verständnis für beide Welten (die der Künstler und die der Industrie), welches er als zwingende Voraussetzung ansieht, um erfolgreiche Beratungsleistungen für Medienfirmen und Kreative erbringen zu können, ist auch bei seiner publizistischen Tätigkeit, zum Beispiel für das Musikmagazin KEYBOARDS gefragt.

Der gute Künstler - die böse Musikindustrie?

Allzu gern wird das Bild des armen, idealistischen und weltfernen Künstlers heraufbeschworen, der von der Gesellschaft gezwungen wird, seine Seele an die Industrie zu verkaufen und fortan als Sklave dazu verdammt ist, seinem Herren zu dienen und am Fließband massenkompatiblen Einheitsbrei zu produzieren.

Auf der anderen Seite entspricht es nicht der Realität anzunehmen, dass der Künstler als Schöpfer und Lizenzgeber den Tonträgerfirmen und Verlagen seine Bedingungen in den Vertrag diktieren könnte, sobald diese an ihm Interesse zeigten.

Vielmehr wird derjenige langfristig künstlerisch sowie wirtschaftlich erfolgreich sein, der erkennt, dass zwischen Künstler und Industrie eine Symbiose besteht. Der Erfolg des Einen hängt unmittelbar vom Erfolg des Anderen ab. Ohne Musik keine Musikindustrie - ohne wirtschaftliche Grundlage keine (höchstens brotlose) Kunst.

Natürlich handelt es sich bei Plattenfirmen um Unternehmen, die tendenziell eine stärkere wirtschaftliche Macht haben als der einzelne Musiker und in erster Linie wirtschaftliche und nicht künstlerische Interessen verfolgen. Aber welcher professionelle Künstler ist nicht daran interessiert, sein Werk einer möglichst großen Öffentlichkeit zu präsentieren und von den Verkäufen sein Einkommen zu bestreiten?

Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen die bewährten Geschäftsmodelle der Musikwirtschaft durch Filesharing und die ubiquitäre Verfügbarkeit von geschützter Musik grundsätzlich in Frage gestellt sind und es für alle Marktteilnehmer überlebenswichtig darauf ankommt, sich für neue Entwicklungen zu öffnen.

Die richtige Strategie ist es, sich gut informiert die Industrie zu seinem Partner zu machen. Hierzu benötigt man einen unabhängigen Berater, der es versteht, dem juristischen Laien nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Bedeutung von Vertragsklauseln zu erläutern. Neben Rechten und Verpflichtungen ist aber wie in jeder Partnerschaft nicht zuletzt auch ein hohes Maß an Vertrauen erforderlich. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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